Platzordnung

1.  Jeder Helikopter-Pilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere anderer
Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Helikopter-Flugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden. 

2.  Jeder Modellhelikopter muss mit Schalldämpfern ausgerüstet sein. 

3.  Während des Start- und Landevorgangs müssen Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen sein. 

4.  Es dürfen nur solche Hubschraubermodelle betrieben werden, die sich in einem technisch flugsicheren Zustand befinden. 

5.  Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt. 

6.  Es dürfen jeweils nur bis zu 3 Hubschraubermodelle gleichzeitig betrieben werden. 

7.  Das Starten und Landen hat auf dem Fluggelände zu erfolgen: 10 Meter ab Platzgrenze Platz einwärts. 

8.  Auf die Kanalbelegung untereinander ist zu achten. Die Kanalkarte ist vor dem Einschalten des Senders an der
Frequenztafel anzubringen. 

9.  Hubschraubermodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer beobachtet werden können.
Hubschraubermodelle haben anderen bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. 

10.  Beim Betreiben Von Funkanlagen im 35 MHz-Bereich müssen Sender und Empfänger für einen Kanalabstand von 10 kHz geeignet sein. 

11.  Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den Bestimmungen für Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen entsprechen. 
Betreff: 35 MHz - 433 MHz und 40 MHz 

12.  Der Betrieb auf bestimmten Frequenzen und Kanälen kann untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass hierdurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird. 

13.  Die ungehinderte An- und Abfahrt von Rettungsfahrzeugen muss ständig sicher-gestellt sein. 
Bei Unfällen, bei denen ein Modellhubschrauber in Betrieb einen schweren Schaden verursacht hat oder jemand getötet
oder schwer verletzt wurde, sind unbeschadet der Vorschrift des § 5 LuftVO unverzüglich zu benachrichtigen: 
a)  die nächste erreichbare Polizeidienststelle 
b)  der Vereinsvorstand 

14.  Es darf keine Lagerung oder Ablagerung von Abfällen erfolgen. Das Gelände ist stets in einem sauberen und einwandfreien
Zustand zu halten. Rückstände von Papier und sonstigem Material sind nicht zu hinterlassen. 

15.  Die Arbeitsleistungen werden nach Mäh- und Arbeitsplan geleistet.

Zwingend sind Kompetenznachweis und Kennzeichnungspflicht (HyperLink) zu beachten!