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Kompetenznachweis und Kennzeichnungspflicht für UAS (Unmanned Aircraft System / Unbemanntes Flugobjekt)

 A) Für alle Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen (UAS), ist eine Modellflug-Haftpflicht-Versicherung vorgeschrieben. (§ 33, § 37, § 43 LuftVG).

 B) Der A1/A3 Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) (§ 21e LuftVO) kann kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) absolviert werden:
 1.) Registrierung beim LBA (UAS-Betreiberregistrierung) (lba.de)
 2.) Lern- und Prüfungsplattform mit Erklärungen und Videos (lba-openuav.de)
 3.) Trainingsprüfung (20 Fragen, 75% müssen erreicht werden. Beliebig oft wiederholbar).
 4.) Prüfung für den A1/A3 Kompetenznachweis (40 Fragen, 75% müssen erreicht werden. Beliebig oft wiederholbar).
 5.) Download des A1/A3 Kompetenznachweises als PDF und Mitführung beim Fliegen.
 6.) Die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) von der Login-Seite (exam.lba-openuav.de) notieren und am Fluggerät anbringen (Kennzeichnungspflicht).

 Meist unkompliziert, aber kostenpflichtig, bieten Modellflugverbände (wie z. B. DMFV, DAeC, DMO, MFSD) Kenntnisnachweise und Versicherungen an.

 C) Zu beachtende Verordnungen und Gesetze:
 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO Stand 2015).
 Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (BMVI Stand 30.3.2017).
 EU-Drohnenverordnung (eur-lex.europa.eu Stand 24.5.2019).
 EU-Regelungen für Drohnen (BMVI Stand 31.12.2020).

 Flyer des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI Stand 1.3.2020. Leicht verständlich, aber ohne aktuelle Änderungen).

 Da sich die Dinge permanent ändern, sind alle Angaben ohne Gewähr und beziehen sich lediglich auf den Flug auf unserem Platz!